Nds. Hundegesetz - Moorhof Martin

Hundeausbildungszentrum
Moorhof Martin
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Nds. Hundegesetz

Hundeschule > Hundefüherschein
Niedersächsisches Hundegesetz (HundG)

Am 01.07.2011 trat in Niedersachsen das neue Hundegesetzt in Kraft
(NHundG) in Kraft. Am 01.07.2013 endete dann auch die Übergangsregelung.
Unter anderem sieht das Gesetz vor dass:
- Hundehalter die bislang noch keinen Hund gehalten haben oder
- Hundehalter die in den letzten 1o Jahren über einen zeitraum von
mind. 2 Jahren nicht dauernd einen Hund gehalten haben.
einen Sachkundenachweiß in Theorie und Praxis nachweisen,
und auf verlangen bei der Gemeinde vorlegen müssen.

Den genauen Textlaut des Gesetzes entnehmen Sie hier

Unsere Erfahrungen mit dem "Hundeführerschein"

Anders als die Begleithundeprüfung (bei der der Gehorsam des Hundes geprüft wird),
ist der Sachkundenachweis für Hundehalter eine Hundehalter-Eignungsprüfung.
"Wissen über die Bedürfnisse eines Tieres ist gleich angewandter Tierschutz"
Aus diesem Grund bieten wir Themenabende an, in denen wir
Sie umfangreich auf die Theoretischen Sachkundeprüfung vorbereiten.

Auf folgende Prüfungsthemen werden Sie intensiv vorbereitet:
1. die Anforderungen an die Hundehaltung unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts
2. das sozialverhalten von Hunden und rassespeziefischen Eigenschaften von Hunden
3. das Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden
4. das Erziehen und Ausbilden von Hunden
5. Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden

Der Erfolg?

Nicht nur überdurchschnittliche Prüfungsergebnisse, sondern Hundehaltern die wissen wie man seinen Hund mit wenig Aufwand und vorwiegend Positiv Motiviert zum angenehmen Weggefährten erzieht.

Wichtig: der Nachweiß über die theoretische
Sachkunde muss vor der
Anschaffung eines Hundes abgelegt werden!
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